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   OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01   

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https://dejure.org/2001,9053
OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01 (https://dejure.org/2001,9053)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.12.2001 - 15 UF 141/01 (https://dejure.org/2001,9053)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 15 UF 141/01 (https://dejure.org/2001,9053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich ; Grober Unbilligkeit; Ausbildungsmöglichkeit

  • Judicialis

    BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 o

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 c Nr. 1 § 1587 o
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80

    Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01
    Nach verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung wäre ein Ungleichgewicht, das zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen würde, nicht gegeben, wenn der Beitrag der Eheleute zum Familienunterhalt im Verhältnis 2 : 1 bestehen würde (vgl. BGH NJW 1973, 749; 1981, 1733; OLG Hamm NJW-RR 1994, 837).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 161/71

    Berücksichtigung der Einkommens- und Erwerbsverhältnisse der Ehegatten und ihrer

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01
    Nach verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung wäre ein Ungleichgewicht, das zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen würde, nicht gegeben, wenn der Beitrag der Eheleute zum Familienunterhalt im Verhältnis 2 : 1 bestehen würde (vgl. BGH NJW 1973, 749; 1981, 1733; OLG Hamm NJW-RR 1994, 837).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87

    Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs gegeben, wenn ein Ehegatte durch überobligationsmäßige Erfüllung ehelicher Aufgaben dem anderen auch nur in einem erheblichen Teil der Ehezeit die Verbesserung seiner späteren Erwerbschancen und damit auf lange Sicht auch eine Verbesserung seiner sozialen Lage ermöglicht (BGH NJW-RR 1989, 902 f).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01
    Diese Härteklausel würde auch dann eingreifen, wenn z. B. die Ehe von ungewöhnlich kurzer Dauer war und das Zusammenleben der Ehegatten nur wenige Tage dauerte (BGH FamRZ 1981, 944 f).
  • OLG Hamm, 22.02.1994 - 2 UF 327/93

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs; Berufsausbildung; BAFÖG; Eigene

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01
    Nach verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung wäre ein Ungleichgewicht, das zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen würde, nicht gegeben, wenn der Beitrag der Eheleute zum Familienunterhalt im Verhältnis 2 : 1 bestehen würde (vgl. BGH NJW 1973, 749; 1981, 1733; OLG Hamm NJW-RR 1994, 837).
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